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Alle bis einschließlich 11. März.2020 ausgestellten (e-)Visa von deutschen Staatsangehörigen, die noch nicht nach Indien eingereist sind, sind ab sofort ungültig. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig.

Die indischen Bundesstaaten Sikkim und Arunachal Pradesh haben die Ausgabe von „Inner Line Permits“ an Ausländer gestoppt, siehe Reiseinfos (Reisegenehmigungen). In Nagaland ist die Einreise für Ausländer in den Distrikt Mon derzeit nicht möglich. (mehr lesen)

King Lear in Indien: In ihrem Breitwand-Roman „Wir, die wir jung sind“ macht Preti Taneja dem Bollywood-Kino mit den Mitteln der Literatur Konkurrenz.

from Kultur – SZ.de mehr auf https://www.sueddeutsche.de/kultur/indische-literatur-herbst-des-patriarchen-1.4409527

Die Schau „Bauhaus Imaginista“ in Berlin verfolgt Spuren nach Indien, Brasilien und Nigeria. Ein Ende des Bejubelungsmarathons ist nicht in Sicht.

from Kultur – SZ.de mehr auf https://www.sueddeutsche.de/kultur/bauhaus-jahr-alles-und-nichts-1.4369211

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise Bundesstaat Jammu und Kaschmir)
Medizinische Hinweise
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

Aktuelle Hinweise

Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten.
Es kann zu Unterbrechungen und Verspätungen im Flugverkehr, insbesondere im Bundesstaat Jammu und Kaschmir, aber auch anderen nordindischen Städten kommen.
Reisende sollten sich auf Einschränkungen im Reiseverkehr einstellen und werden gebeten, sich über die Entwicklung der Lage informiert zu halten sowie Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage/Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten. Es kommt dort weiterhin zu terroristischen Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee. In den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst wurden Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Seit September 2016 kommt es auch wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC).
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Reisende in die Landesteile Jammu und Kaschmir sollten vor und während der Reise aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage einholen, größere Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen der Behörden Folge leisten.
Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen.
Reisende insbesondere in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh werden um besondere Vorsicht gebeten. Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Es wird davon abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und zur Volksrepublik China gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

Nordosten
In der Region um Darjeeling, im Bundesstaat Westbengalen hatten Mitte 2017 Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Auch nach offizieller Beendigung des 100-tägigen Generalstreiks ist sporadisches, lokal begrenztes Aufflammen der Auseinandersetzungen weiterhin nicht völlig auszuschließen.
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Andere Regionen
Im Bundesstaat Kerala kommt es auf Grund von Auseinandersetzungen über den Zugang von Frauen zur Sabarimala-Tempelanlage immer wieder zu zum Teil gewalttätigen Protesten. Reisende sollten sich vor Ort über möglicherweise geplante Proteste informieren, sich von diesen fern halten und den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte Folge leisten.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen – insbesondere in ländlichen Gebieten – bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Reisen auf die indischen Andamanen-Inseln unterliegen teilweise Einschränkungen, entsprechende Verbote der lokalen Behörden sind unbedingt zu beachten.

Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für allein reisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi „Connaught Place“von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als „staatlich anerkannt“ aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin, insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi, unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros deshalb besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollten auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende „Tourist Police“, Notruf 100) bestehen.
Touristen – besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Naturkatastrophen
Verschiedene Teile Indiens liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juli bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Tropenstürme wie Zyklonen sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich, in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Aktuelle amtliche Wetterwarnungen enthält die Webseite des indischen meteorologischen Departments. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas. In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Im Straßenverkehr gibt es viele Unfälle, so dass besondere Vorsicht angezeigt ist. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Verkehrsteilnehmer beachten Verkehrsregeln häufig nicht. Fahrten bei Dunkelheit über Land sollten möglichst vermieden werden. Reisende sollten unbedingt auf gute, verkehrssichere Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten vor Benutzung achten.
Bei Nutzung von Taxis ohne automatisierte Fahrpreisberechnung sind Smartphone-Apps empfehlenswert, ansonsten sollte der Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt ausgehandelt werden.

Reisegenehmigungen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.

Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise
Um nicht die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren. Es wird empfohlen, sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung zu orientieren.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rupie (INR). Bank- und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels und Einkaufszentren akzeptiert. Reisenden wird empfohlen, Kreditkarten stets mit sich zu führen, da es besonders in ländlichen Bereichen zu Problemen bei der Bargeldversorgung kommen kann.

Leihmutterschaft
Wer erwägt, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, sollte folgende Hinweise beachten: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Indien erteilt zudem keine Visa mehr an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Weitere Informationen sind in den FAQ zur Leihmutterschaft zu finden.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: –

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt in den meisten Fällen zur zweimaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Auf der Homepage indianvisaonline sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen.
Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet.
Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa).

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) möglich.

Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z. B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht – unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts – eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners‘ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners‘ Regional Registration Office (FRRO). Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt und bei geplanter Ausreise, z. B. von New Delhi, eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort erforderlich macht. Diese Formalitäten sind zudem sehr umständlich und führen regelmäßig zu substanziellen Problemen. Eine Einflussnahme der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ist in derartigen Fällen erfahrungsgemäß nicht möglich. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß gelegentlich noch verlangt wird, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.

Auf der Webseite des indischen Innenministeriums  bzw. des Bureau of Immigration sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden.

Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie Ihren Reisepass sicher! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z. B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Devisen ab einem Betrag von 5000,- US-$ (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z. B. Videokameras) müssen deklariert werden.

Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt. Verbindliche Informationen dazu können der Webseite der Reserve Bank of India entnommen werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen finden Sie auf der Webseite von eIndia Tourism.

Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.

Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten.

Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften drohen hohe Geldstrafen oder gar Verhaftung bei der Ausreise.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz – selbst kleinster Mengen – Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren. Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich. Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein. Reisenden wird empfohlen, sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr zu informieren.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht (vgl. unter Einreisebestimmungen) – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Homosexualität ist in Indien nicht mehr strafbar. Der Supreme Court hat am 6. September 2018, nach 158 Jahren den aus der Kolonialzeit stammenden Artikel des indischen Strafgesetzbuchs dazu geändert und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Erwachsenen legalisiert. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet.

Medizinische Hinweise

Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieberübertragungsgebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber.

Seit März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen  und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren der Nachweis einer Polioimpfung, die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen.

Das indische Gesundheitsministerium führte dazu erklärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des indischen Gesundheitsministeriums.

Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Poliomyelitis und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut, Hepatitis B, Meningokokken-Erkrankungen (ACWY) und Japanische Enzephalitis empfohlen.

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Auch in Mumbai, Kalkutta und Delhi waren in den letzten Jahren zunehmende Malaria-Erkrankungen zu verzeichnen.
Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Je nach Reiseprofil kann daher neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, da in Indien die Gefahr von Medikamentenfälschungen groß ist.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe  empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

•          körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)

•          tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen

•          ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch tagaktive Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme.

Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen.

Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.

Nipah-Virus-Infektion

Gelegentlich wurden kleinere Nipah-Virus Ausbrüche in Westbengalen beschrieben; 2018 auch erstmals im südlichen Bundesstaat Kerala. Dieser Ausbruch gilt als beendet.

Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Indien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.

Das Ãœbertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.

In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

Japanische Encephalitis (JE)

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig.

Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem kleinen Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters endete.
Durchfall- und Darmerkrankungen, Cholera
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Das Infektionsrisiko für Salmonellen- und Shigelleninfektionen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Viele Typhuskeime sind multiresistent, d.h. Antibiotika nur noch schlecht wirksam.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.

Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Impfung gegen Typhus (s.o.).

Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber für Touristen keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. 2010/2011 und 2014/2015 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z. B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet. Zuverlässigen Schutz vor Tollwut bietet die vorbeugende Impfung. Sie ist für Indienreisende besonders wichtig.

Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.

HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.

Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich.

Höhenkrankheit tritt besonders bei raschem Aufstieg auf über 2.300 m auf. Sie kann zu potentiell sehr gefährlicher Funktionsstörung von Lunge und Gehirn führen. Erkranken können auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, selbst wenn sie früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Todesfälle sind möglich.

Beschwerden, die auf eine beginnende Höhenkrankheit hinweisen können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden – nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.

Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt, der vielleicht auch ein Medikament zur Vorbeugung verordnet. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z. B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.

Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden.

Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).

Weitere Gesundheitsgefahren
Versorgung nach Unfällen

Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt. Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.

Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

Ãœber die aktuellen Luftwerte kann man sich im Internet bzw. mittels Smartphone Apps informieren, bspw. auf www.acicn.org/map/india (Auflistung verschiedene Luftwerte Mess-Stationen in Indien) oder http://www.dpccairdata.com/ (Mess-Stationen der Landesregierung von Delhi).

Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.
Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

Die deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.

Bitte beachten Sie neben unseren generellen Haftungsausschluss den folgenden Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Akkordeon

from Reisehinweise des Auswärtigen Amts mehr auf https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/indiensicherheit/205998

Indien mit seinen Farben, Gerüchen, seinem Lärm ist ein Ansturm auf alle Sinne. Wer durch dieses Land reist, erlebt garantiert etwas. Unsere Autoren erinnern sich an ihre beeindruckendsten Begegnungen.

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Amrita Sher-Gil lernte die Malerei im Paris der Dreißigerjahre und feierte dort schon früh Erfolge. Doch künstlerische Erfüllung fand sie erst in ihrer Heimat.

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Der Schwede „PewDiePie“ ist der Youtuber mit den meisten Abonnenten weltweit. Jetzt bekommt er Konkurrenz aus Indien. Seine Fans lassen sich das nicht bieten.

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Schön, klar, stabil: Buch „Die geheime Welt der Bauwerke“ von der in Indien geborenen und in London lebenden Bauingenieurin Roma Agrawal lobt die verblüffende Einfachheit.

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In Indien haben zwar viele Bundesstaaten Beschränkungen oder Verbote für Plastik erlassen, etwa in Punjab. Doch bislang ist von einer Umsetzung im Alltag kaum etwas zu spüren. Zudem fehlt noch immer ein vernetztes Müllmanagement.

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Vased Lad, Vorreiter der ayurvedischen Bewegung in Indien und in westlichen Ländern, ist Protagonist des Dokumentarfilms „Der Doktor aus Indien“ von Regisseur Jeremy Findel

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